gestohlene R1

Ich kann die erfreuliche Mitteilung machen, dass unsere Versicherung, die Generali, das Motorrad, das gestohlen wurde, ersetzt hat.

Da unsere Versicherung klar definiert hat, dass gestohlene Fahrzeuge nur ersetzt werden, wenn diese am abgesperrten Firmengelände sind, ist damit der Beweis erbracht, dass das Fahrzeug sich sehr wohl am versperrten Firmengelände befunden hat.

Alle anderen Behauptungen und Vermutungen, die im Forum zu diesem Thema geäußert wurden, sind daher genau als solche zu bezeichnen.

Ich hoffe mit dieser Information gedient zu haben und verbleibe
mit freundlichen Grüßen

BWRE
Yamaha Rainer

anderen behauptungen und vermutungen sind ja sowieso von eurer seite gekommen,ihr habt ja so manches anklingen lassen.aber jetzt dürfte ja doch jede andere sache erledigt sein,hätte man ja auch früher schon einfach den mund halten sollen und die dinge einfach laufen lassen wie es sich halt gehört.naja,erledigt,gut für den armen bestohlenen das kein verdacht mehr auf ihn fällt.

genau auf diesen fred hat die forum gemeinde gewartet!
allerdings kommt das ganze ein wenig spät, bzw hat sich das alles ja schon mit der frage um steveman wieder verändert!

so long, da Woif

wie das bei der versicherung durchgegangen ist, grenzt an ein Wunder!
muss das Vitamin B von der grossen Firma sein, bravo

„Da unsere Versicherung klar definiert hat, dass gestohlene Fahrzeuge nur ersetzt werden, wenn diese am abgesperrten Firmengelände sind, ist damit der Beweis erbracht, dass das Fahrzeug sich sehr wohl am versperrten Firmengelände befunden hat.“
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Wieso ist damit der Beweis erbracht?

Die Versicherung kann doch nur nach dem gehen, was ihr ausgesagt habt…oder haben sie auch mit dem Dieb gesprochen???

Der einzige Beweis der dadurch erbracht wurde, ist der, dass euch die Vericherung geglaubt hat, mehr nicht!

Was wir dir/euch JETZT noch glauben, ist ein anderer Kaffee…

Wichtig ist, dass der R1-Besitzer sein Geld bekommt, alles Andere ist Nebensache!

LG.Harry


Hallo Leute,
schön das die Versicherung gezahlt hat und das Problem damit gelöst wurde.

Unabhängig vom aktuellen Fall (also nicht speziell Rainer und R1!) mal eine grundsätzliche Frage:

Macht es für mich als Kunden überhaupt rechtlich wirklich einen Unterschied ob ich mein Motorrad mit normalen/blauen/ohne Kennzeichen einem Händler zur Reparatur/Service bringe?

Aus meinem Rechtsverständnis als Nichtjurist würde ich meinen das der Händler mit der Annahme des Reparatur/Service-Auftrages für mein Motorrad haftet weil es sich in seiner Verfügungsgewalt befindet.

Im Falle eines Diebstahls dürfte IMHO der Standort des Bikes nur insofern interessant sein um zu bestimmen ob die Versicherung oder der Händler dem Kunden das Motorrad zu bezahlen hat.

Ich wohne ums Eck von der Bike-City und jeder weiß wie viele Motorräder von denen in der Mariahilferstrasse stehen (das soll jetzt aber keine Kritik an der BC sein…). Ich kann mir einfach nicht vorstellen das es mich als Kunden zu interessieren hat wo der Händler das Bike hinstellt.

Gruß
santiago

ich auch so…

für den Besitzer.
Sowas nennt man eine Stellungsnahme.
Noch dazu wo es diesmal sogar freundlich ging
gratuliere und verbleibe
mfG O4E

dacht’ ich immer, wenn ich mein Radl dem Händler übergeb’, brauch’ ich mir keine Gedanken mehr zu machen… zumindest nicht wegen eines Diebstahles. Was der Mechaniker herumpfuscht, ist eine andere Sache…
Bin also vollkommen Deiner Meinung…

Dann hab’ ich die Sache mit der gestohlenen R1 verfolgt und mich ziemlich gewundert…

Und im Moment bin ich einfach nur sehr froh, dass mir der Richard (BikeCity) das bessere Angebot als der Rainer (der am Gürtel war allerdings auch sehr freundlich - im Gegensatz zum „Zirkusdirektor“ (so wurde er von den Rainer-Mitarbeitern am Gürtel genannt) in der Siemensstrasse) gemacht hat…

ein motorrad von einem ABGESPERRTEN gelände? Oda hat scotty sie einfahc hochgebeamt? :smiley:

Ciao
Alex