überholverbot vor kreuzungen

gibt es im bereich ungeregelter kreuzungen ausserhalb des ortsgebiet ein generelles überholverbot? wenn ja, wie weit vor der kreuzung ist überholen verboten?

cheers
e.

ich kopiers einfach mal rein

ciao chris


§ 16 StVO
(2) Außer in den im Abs. 1 angeführten Fällen darf der Lenker
eines Fahrzeuges nicht überholen:

c) mehrspurige Fahrzeuge auf Kreuzungen, auf denen der Verkehr
nicht durch Arm- oder Lichtzeichen (§ 36) geregelt wird; es
darf jedoch überholt werden, wenn die Kreuzung auf einer
Vorrangstraße durchfahren wird oder wenn rechts zu überholen
ist (§ 15 Abs. 2),

wie schon gepostet,

ich fahr nur auf vorangstrassen :wink:
somit ists erlaubt g

was macht dein radl, hast die teile schon beisammen?

lg

Schlusslicht fehlt noch, heckrahmen muss noch gerichtet werden, heckverkleidung muss auch noch repariert werden.
dann fehlt nur noch die zeit, dass ganze wieder zsammzuschrauben. am WE soll’s so weit sein.
lg,
STEEL

machst du das selbst, oder lasst du es machen?
wegen dem schlusslicht wirst sicherlich bei ebay fündig.
oder hast ein spezielles an deiner „mörder ninja“ :wink:


lg

PS: mei radl is eigentlich aich schon wieder auf dem
genesungspfad. nur noch die gabel… und dann geh ichs wieda in der 3/4 klasse an ggg

hab ich schon auf ebay ersteigert, soll noch diese woche kommen. rahmen und verkleidung lass ich richten. alles andere mach ich mir selber. lackiert wird erst im winter.
wasserkühler & instrumentenboard hab ich auch sehr günstig über ebay ersteigert.
ist eigentlich ein wahnsinn. wenn man ein bisserl zeit hat, kann man fast alle teile über ebay bekommen.
kupplungseil und handbremshebel sind die einzigen teile, welche ich im handel gekauft habe.
lg,
STEEL

da bekommst echt alles. vorallem wennst ein gängiges
radl hast. :wink:

sogar teile für die mito findest recht leicht bei ebay.
werden jetzt nämlich bei der kleinen roten demnächst
nen 165 ccm polini reinbastel…

bin schon gespannt, was sie dann hergibt g


lg