autothema: parkscheine

huhu!

hab meinen käfig im 6. bezirk abgestellt letztes WE und bin am montag nicht dazu gekommen es aus der gefahrenzone zu führen. promt hatte ich natürlich ein strafe wegen verstoß gegens parkometer gesetz.
da hab ich mir dann gedacht, na super, da kannst die kiste ja gleich stehen lassen wennst dich eh schon derklatscht haben.

hab dann die ganze woche nicht mehr nach dem auto gekuckt, heute hab ichs dann gebraucht und siehe da, liegt noch ein strafzettel und eine verständigung über eine anzeige dabei.

habt ihr eine idee ob ich mich dagegen wehren kann?

lg

mit der Verordnung auch net aus.

Normalerweise isses so, dass man wegen eines Vergehens nur einmal gestraft werden kann.

Allerdings könnt es sein, dass bei Kurzparkzonen täglich ein Strafzettel draufhängen darf.

In der Kurzparkzonenverordung steht drin:
§ 2. (1) Wird ein mehrspuriges Fahrzeug in einer Kurzparkzone
abgestellt, so hat der Lenker
1. das Fahrzeug für die Dauer des Abstellens mit dem für die jeweilige Kurzparkzone entsprechenden Kurzparknachweis zu kennzeichnen und
2. dafür zu sorgen, daß das Fahrzeug spätestens mit Ablauf der höchsten zulässigen Parkzeit entfernt wird.

Wenn also die höchst zulässige Parkzeit überschritten wird, könnens Dir theoretisch jedesmal, wenn die Parkschlampen vorbeikommen einen Zettel draufhängen.

Was sonst noch möglich ist, kann man erst sagen, wenn die Anzeige bei Dir eintrudelt.

…höchst zulässige Parkzeit?

am Beginn der Zone, ohne Sondergenehmigung in Wien max. 2 Stunden!!

3lg
Harald

nein ! - notxt

Dann hat er Schwein gehabt, dass es nur 2 Zettel sind!

Meines Wissens nach könnens dir jeden Tag ein Ticket verpassen - so einen Fall gab´s schon.

Ist aber verständlich, denn die wollen genau das unterbinden, was du gemacht hast.

MfG

Wilo

… Ticket pro Tag sollte schon drinnen sein (weil am Abend gibt es ab 20:00? keine Kurzparkzone mehr)…

So gesehen ist´s eh ein Schnäppchen :wink:

lg
Tom

Richtig,könnten wesentlich mehr sein notxt ;-))

bekommen!!! vorsicht!
anders wärs ja geil, da park ich mich irgendwie ins zentrum und bezahl nur 21 EUR für den ganzen tag bzw. wie lang man stehen bleibt :wink:
aber wie genau, kA!

gruß

aber die gebührenpflichtigen kurzparkzonen enden meistens gegen 19.00 Uhr (jedenfalls in ibk)

dann is die zeit von 19.00 uhr bis 09.00 uhr frei.

theoretisch endet die „strafbare handlung“ um 19.00 uhr und fängt am morgen um 9.00 uhr wieder an. also kannst auch jeden tag einen strafzettel bekommen.

lg yvonne

und hast eine idee wieso ich am 3. tag dann eine verständigung für eine anzeige bekomm?

normal verdienens ja nie soviel wie mit mir, weil 21€ mit einem parkplatz pro tag, das is ja a goldgrube fürn bezirk

was ich da aufstelle sind nur vermutungen (hausverstand) vielleich hast ja die restlichen tage glück gehabt? :wink:

in der Parkgebührenverordnung steht, dass in einer Kurzparkzone die Parkzeit maximal 3 Stunden betragen darf. Die Gemeinden können aber kürzere Zeiten bestimmen (siehe Wien).

Argument mit dem Ende der strafbaren Handlung. Drauf bin i garnet gekommen.

weiss i nit…

aber logisch isses :wink:

Auch auf 1000PS unterwegs??

Warst jetzt am 31. am Ring? Wenn ja, wie wars? Hatte jetzt 2 Wochen Urlaub und bin deshalb auch nie ins Netz gekommen!

als wilder bursch aus den bergen hab ich mich mindestens zweimal pro monat mit der MA angelegt wegen der kurzparkzone, war ein echter kleinkrieg. fazit: manchmal verliert man, manchmal gewinnen die anderen. also vergiss es, zahl die straf, nimm es wie ein mann.

cheers
e.

des net.

Das kann ich beweisen:
Es hat mit österreichischem Recht zu tun

:))

dann lass ma die logik mal aus dem spiel :wink:


hach, wenn i was zum reden hätt, da wär die welt für uns bíker viel viel schöner…